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VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungsprofile und Dienstpostenprofile für Führungskräfte in der hessischen Finanzverwaltung; Alleinige Sachentscheidungsbefugnis des Ministers für Ernennungen im höheren Dienst der hessischen Finanzverwaltung ; Dienstpostenübertragung und die spätere Beförderung ...
- Judicialis
GG Art. 33 Abs. 2; ; HBG § 8; ; HBG § 12; ; HLVO § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beförderung - Beförderung, Bewerberauswahl, Dienstpostenvergabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 15.01.2004 - 5 E 1829/03
- VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Papierfundstellen
- ESVGH 56, 200
- NVwZ-RR 2007, 42
- DÖV 2007, 129
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Hessen, 13.08.1992 - 1 TG 924/92
Übertragung eines höherbewerteten Dienstpostens an Gemeindebediensteten als …
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG umfasst als einheitliche Sachentscheidung auch die Zuständigkeit für die vorgelagerte Auswahlentscheidung unter den Bewerbern um einen höherwertigen Dienstposten, wenn auf diesem Dienstposten eine Beförderungseignung nachgewiesen werden kann und nach erfolgreicher Bewährung auch eine Beförderung tatsächlich in Betracht kommt (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr. 1993, 29).Eine Trennung von Auswahlzuständigkeit und Ernennungszuständigkeit wird in der Rechtsprechung verneint (u. a.: Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 TG 1805/97 - JMBl. 1998, 315; Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339; Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr.
Ebenso geht die Rechtsprechung des Senats davon aus, dass die Ernennungszuständigkeit auch die Übertragung höher zu bewertender Funktionen umfasst, wenn in ihnen - wie vorliegend - die Beförderungseignung nachgewiesen werden kann und nach erfolgreicher Bewährung eine Beförderung tatsächlich in Betracht kommt (Hess. VGH, Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - a. a. O.).
- VGH Hessen, 28.08.1995 - 1 TG 1608/95
Befugnis zur Auswahl und Ernennung von Beamten - Übertragung auf den zuständigen …
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Ein Verstoß gegen die Ernennungszuständigkeit gemäß § 12 HBG ist im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr behebbar (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339).Eine Trennung von Auswahlzuständigkeit und Ernennungszuständigkeit wird in der Rechtsprechung verneint (u. a.: Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 TG 1805/97 - JMBl. 1998, 315; Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339; Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr.
Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, dass ein derartiger Verfahrensmangel im Verwaltungsstreitverfahren nicht mehr behebbar ist (Hess. VGH, Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - a. a. O.).
- VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89
Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95).Liegen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine zeitnahen (Regel-)Beurteilungen vor oder bestehen Anhaltspunkte für eine beachtliche Veränderung des aktuellen Leistungs- und/oder Befähigungsbildes eines Bewerbers, so ist aufgrund aktueller Beurteilungen ein Leistungs- und Eignungsvergleich vorzunehmen, der zwar nicht zwangsläufig die Erstellung förmlicher Beurteilungen erfordert (Hess. VGH, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - a. a. O.), jedoch stets eine so weitgehende Ermittlung der eignungs-, leistungs- und befähigungsrelevanten Merkmale der Bewerber zum Gegenstand haben muss, dass ein umfassender, dem Leistungsprinzip und dem Grundsatz der Chancengleichheit genügender Vergleich der Bewerber untereinander gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370).
- BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02
Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast; …
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Liegen im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung keine zeitnahen (Regel-)Beurteilungen vor oder bestehen Anhaltspunkte für eine beachtliche Veränderung des aktuellen Leistungs- und/oder Befähigungsbildes eines Bewerbers, so ist aufgrund aktueller Beurteilungen ein Leistungs- und Eignungsvergleich vorzunehmen, der zwar nicht zwangsläufig die Erstellung förmlicher Beurteilungen erfordert (Hess. VGH…, Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - a. a. O.), jedoch stets eine so weitgehende Ermittlung der eignungs-, leistungs- und befähigungsrelevanten Merkmale der Bewerber zum Gegenstand haben muss, dass ein umfassender, dem Leistungsprinzip und dem Grundsatz der Chancengleichheit genügender Vergleich der Bewerber untereinander gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2002 - 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370). - BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99
Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende …
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Denn die wesentliche Aussagekraft resultiert gerade aus der Relation zu den Bewertungen der anderen Bewerber (vgl.: BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - NVwZ-RR 2000, 621; OVG NW, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 1 B 1576/04 - IÖD 2005, 230). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2004 - 1 B 1576/04
Erfordernis wesentlich gleicher Regelbeurteilungszeiträume im Rahmen eines …
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Denn die wesentliche Aussagekraft resultiert gerade aus der Relation zu den Bewertungen der anderen Bewerber (vgl.: BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 7.99 - NVwZ-RR 2000, 621; OVG NW, Beschluss vom 16. Dezember 2004 - 1 B 1576/04 - IÖD 2005, 230). - VGH Hessen, 19.09.2000 - 1 TG 2902/00
Einstweilige Anordnung zwecks Sicherung des Bewerbungsverfahrensanspruchs
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95). - VGH Hessen, 21.11.2000 - 10 TG 2627/99
Prüfungsankündigung des Bundesrechnungshofs - Verwaltungsakt
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Der für die Auswahlentscheidung erforderliche aktuelle Leistungsvergleich setzt voraus, dass der der letzten Beurteilung zugrunde liegende Beurteilungszeitraum nicht länger als zwölf Monate zurückliegt (Hess. VGH, u. a. Beschluss vom 10. Oktober 1989 - 1 TG 2751/89 - HessVGRspr. 1990, 63; Beschluss vom 19. September 2000 - 1 TG 2902/00 - DÖD 2001, 95). - VGH Hessen, 14.10.1997 - 1 TG 1805/97
Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens - Ernennungskompetenz - Abweichung …
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
Eine Trennung von Auswahlzuständigkeit und Ernennungszuständigkeit wird in der Rechtsprechung verneint (u. a.: Hess. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 1997 - 1 TG 1805/97 - JMBl. 1998, 315; Beschluss vom 28. August 1995 - 1 TG 1608/95 - NVwZ-RR 1996, 339; Beschluss vom 13. August 1992 - 1 TG 924/92 - HessVGRspr. - VGH Bayern, 16.10.1989 - 3 CE 89.02833
Auszug aus VGH Hessen, 28.03.2006 - 1 UE 981/05
1993, 29 f., Bay. VGH, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - 3 CE 89.02833 - NVwZ 1990, 285).
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden …
Soweit demgegenüber eine kürzere Zeitspanne gefordert wird ( HessVGH, Beschlüsse vom 19. September 2000 - Az.: 1 TG 2902/00 -, ZBR 2001, 413, und vom 28. März 2006 - Az.: 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42 ["12 Monate"] ) oder Gegenstand der Entscheidung war ( OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 1. Februar 1995 - Az.: 3 M 1/95 -, zitiert nach juris ["20 Monate"] ) liegt den Entscheidungen schon eine andere Sach- und Rechtslage zugrunde und ist ungeachtet dessen auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar.Dies gilt in der hier gegebenen Fallgestaltung aber auch nur dann, wenn sich die Situation nicht relevant, d. h. beachtlich verändert ( vgl. auch: BayVGH…, Beschluss vom 8. März 2010, a. a. O.; HessVGH, Beschluss vom 28. März 2006, a. a. O.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 19. September 2001, a. a. O.; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 18. Dezember 2008, a. a. O. ).
- VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1204/15 Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin setzt sich der Senat damit auch nicht in Widerspruch zu seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 28. März 2006 -1 UE 981/05 -, juris).
Soweit sich die Antragstellerin auf den Beschluss vom 28. März 2006 -1 UE 981/05 -, juris, Rdnr. 35 f., bezieht, ergibt sich aus dieser Entscheidung lediglich, dass ein aktueller Leistungsvergleich voraussetzt, dass die zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
- VGH Hessen, 15.07.2015 - 1 B 1205/15 Entgegen dem Vorbringen der Antragstellerin setzt sich der Senat damit auch nicht in Widerspruch zu seiner früheren Rechtsprechung (vgl. Beschluss vom 28. März 2006 - 1 UE 981/05 -, juris ).
Soweit sich die Antragstellerin auf den Beschluss vom 28. März 2006 - 1 UE 981/05 -, juris , Rdnr. 35 f., bezieht, ergibt sich aus dieser Entscheidung lediglich, dass ein aktueller Leistungsvergleich voraussetzt, dass die zugrunde gelegten dienstlichen Beurteilungen nicht älter als 12 Monate sein dürfen.
- VGH Hessen, 14.10.2015 - 1 A 1203/15 Denn nach der Rechtsprechung des Senats darf eine dienstliche Beurteilung, die maßgebliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung sein soll, nicht älter als ein Jahr sein (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28. März 2005 - 1 UE 981/05 -, juris, Rdnr. 35).
- OVG Thüringen, 19.05.2014 - 2 EO 313/13
Konkurrentenstreit bei gebündelten Dienstposten
Gegen die formelle Rechtmäßigkeit der Auswahl kann nicht eingewandt werden, dass sie gegen den Grundsatz der Einheit von Auswahl- und Ernennungskompetenz nach § 9 BeamtStG verstößt (vgl. hierzu auch Hessischer VGH, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 UE 981/05 - NVwZ-RR 2007, 42). - OVG Niedersachsen, 09.01.2009 - 5 OA 477/08
Streitwertfestsetzung i.R.e. beamtenrechtlichen Beförderungsstreitigkeit
OVG, Beschl. v. 13.4.2006 - 2 EO 1065/05 -, NVwZ-RR 2006, 745, hier zitiert nach juris Rn 97; Hess. VGH, Beschl. v. 28.3.2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42, hier zitiert nach juris Rn 43; OVG Berlin, Beschl. v. 8.11.2004 - 4 L 26.04 -, juris Rn 5 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 8.11.1999 - 1 Y 7/99 -, juris Rn 3 - 5). - OVG Niedersachsen, 25.07.2007 - 5 ME 137/07
Fehlerhaftes Auswahlverfahren hinsichtlich der Beförderung eines Beamten; …
Deshalb dürfte bei ihm auch die Zuständigkeit für die solchen Ernennungen vorausgehende Auswahlentscheidung gelegen haben (vgl. Hess. VGH Beschl. v. 28.6.2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42 [43]; Bay. VGH, Beschl. v. 16.10.1989 - 3 CE 89.02833 -, NVwZ 1990, 285 [286] - allerdings zum jeweiligen Landesrecht). - OVG Hamburg, 05.10.2009 - 5 So 140/09
Wert des Streitgegenstandes; Bescheidung von Dienst- und Sachaufsichtbeschwerden
Diese Sichtweise berücksichtigt indessen nicht ausreichend den inzwischen allgemein anerkannten Grundsatz, wonach für Klagen, die lediglich auf eine Bescheidung gerichtet sind, ein Abschlag von dem eigentlich für den Streitgegenstand maßgeblichen Wert vorgenommen wird, wobei der Abschlag je nach der Bedeutung der Bescheidung bis zur Hälfte des für die Verpflichtung anzusetzenden Streitwerts betragen kann (Tz. 1.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit i.d.F. der am 7./8. Juli 2004 beschlossenen Änderungen; s. zur Reichweite dieses Grundsatzes vgl. auch VGH Kassel, Beschl. vom 28.3.2006, 1 UE 981/05 - juris, Rn. 43; OVG Weimar…, Beschl. vom 13.4.2006, 2 EO 1065/05 - juris, Rn. 97; OVG Lüneburg, Beschl. vom 9.1.2009, 5 OA 477/08 - juris). - VG Magdeburg, 28.02.2012 - 5 A 41/11
Besetzung der Stelle der/des Landesbeauftragten für Gleichstellung und …
Dessen ungeachtet ist weder verfassungs- noch einfachgesetzlich eine von der Ernennungszuständigkeit losgelöste (gesonderte) Zuständigkeit für die Personalauswahlentscheidung bestimmt (vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 28. März 2006 - 1 UE 981/05 -, NVwZ-RR 2007, 42 [m. w. N.]). - VG Frankfurt/Main, 16.03.2012 - 9 L 295/12 Daher dürfen die Zuständigkeit für eine Ernennung und für die Übertragung eines höherwertigen Dienstpostens als erstem Schritt einer Beförderung nicht auseinanderfallen (HessVGH B. v. 28.3.2006 - 1 UE 981/05 - ZBR 2007, 271, 272;… v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer Hessisches Bedienstetenrecht § 12 HBG Rn. 8a).
- OVG Niedersachsen, 20.07.2007 - 5 ME 210/07
Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens und einer Beförderungsentscheidung durch …
- VG Frankfurt/Main, 18.02.2014 - 9 K 1784/13
Zuständigkeit des Gemeindevorstands bzw. Magistrats für eine …
- VG Gießen, 08.10.2013 - 5 L 1274/13
Konkurrenteneilverfahren betreffend die Stelle der Schulamtsleitung
- VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09
Richterbeförderung - Bewerbungsverfahrensanspruch
- VG Köln, 29.04.2008 - 19 L 1858/07
- VG Köln, 29.04.2008 - 19 L 1848/07
- VG Frankfurt/Main, 29.12.2009 - 9 L 2614/09
Unzureichende Auswahlerwägungen
- VG Halle, 29.05.2013 - 5 A 101/12
Erneute Auswahlentscheidung wegen Zugrundelegung einer fehlerhaften dienstlichen …
- VG Wiesbaden, 29.01.2007 - 8 G 1202/06
Beamtenbeförderung; Vorhandensein weiterer Stellen; Sonderurlaub; …
- VG Weimar, 15.03.2013 - 1 E 1151/12
Beurteilung bei Dienstpostenbündelung
- VG Frankfurt/Main, 12.05.2010 - 9 L 112/10
Beamtenrecht: Bewerbungsverfahrensanspruch